Leibnitz und Deutschlandsberg
Fahrschule Hotter Leibnitz
Marburger Strasse 134, 8435 Wagna 03452 / 89 036, office@fahrschule-hotter.at ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
IBAN: AT78 3820 6000 0011 5477 | Fahrschule Hotter Deutschlandsberg
Bahnhofstraße 24, 8530 Deutschlandsberg 03462 / 24 155, deutschlandsberg@fahrschule-hotter.at ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
IBAN: AT72 3804 3000 0404 1505 |
Datenschutzinformationen der Fahrschule Hotter
Die Fahrschule bekennt sich zur Erfüllung eines ordnungsgemäßen Datenschutzes. Datenschutz bedeutet Grundrechtsschutz. Jede Person hat das Recht auf Schutz und Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten. Gleichzeitig ist für die Unternehmen jedoch unerlässlich, mit diesen Daten zu arbeiten. Für das Verwenden von Daten (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Maßnahmen zum Datenschutz getroffen werden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679 („zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“), das neue Datenschutzgesetz (DSG) sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I Nr. 120/2017) gelten ab 25. Mai 2018.
Um Ihre Ausbildung seriös administrieren zu können, verwendet die Fahrschule Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Ihre Adresse). Für die Fahrschulausbildung müssen Ihre Daten daher zwangsläufig gespeichert werden, denn die Option wäre nur, keinen Führerscheinerwerb anzustreben - dies hätte deutliche negative Konsequenzen für den Bewerber. Ihrer Mitteilungspflicht kommt die Fahrschule in den Punkten 1) und 2) nach.
Über darüberhinausgehende Services der Fahrschule (z.B. Zusendungen oder die Weiterleitung des Arztgutachtens an die Bezirkshauptmannschaft, Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail etc.) können Kandidat und Begleiter freiwillig entscheiden. Diesbezüglich bietet Ihnen die Fahrschule die Unterfertigung einer Einwilligungserklärung an.
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, informieren wir Sie hiermit, und zwar
• die Art der Daten wie Name, Adresse usw., welche verarbeitet werden,
• den Zweck, für den die Daten verarbeitet werden,
• die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vertrag, Einwilligungserklärung),
• die Empfänger der Daten, z.B. konkrete Behörde,
• die Speicherdauer der Daten (gesetzliche Aufbewahrungsfristen),
• Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Ihr Recht auf Widerruf allfälliger Einwilligungserklärungen.
Ihre personenbezogenen Daten fallen unter folgende Datenkategorien
• Kontakt- und Identifikationsdaten (Name, Geburtsdaten, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Reisepass- oder Personalausweisnummer, Führerscheinnummer)
• Vertragsdaten (alle weiteren Daten, die für die Errichtung und Erfüllung Ihres Ausbildungsvertrages notwendig sind)
• Die hinsichtlich der Erteilung der Lenkberechtigung zu verarbeitenden Daten
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen
1) Die Fahrschule hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten
Für Ihre Anmeldung in der Fahrschule, die Identitätsfeststellung, Ihren Ausbildungsgang (Klasse) usw. legt sie Ihren Namen in einem Datenbank-System, dem Führerscheinregister (FSR), an und nimmt diverse Eintragungen vor. Die Fahrschule fungiert als „sog. Außenstelle“ für Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat), wofür es eine Vorgabe per Gesetz gibt.
Die Fahrschule verarbeitet Daten, die sie von Ihnen erhalten hat, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Die Fahrschule ist sog. Auftragsverarbeiter.
Darunter fallen
• Eingaben in das Zentrale Führerscheinregister (FSR),
• Eingaben in die Amtliche Fahrprüfungsverwaltung und
• Eingaben in die Fahrprüferanforderung
Ohne diese Daten können wir die gesetzlich notwendigen Schritte in Ihrem Verfahren (Erwerb Ihrer Lenkberechtigung) nicht durchführen.
Die Fahrschule ist gemäß § 16b Abs 1 Führerscheingesetz (FSG) verpflichtet, die Daten gemäß folgender Gesetzesstellen elektronisch zu erfassen und diese Daten im Wege der Datenfernübertragung dem Führerscheinregister zu übermitteln:
• § 16a Abs. 1 Z 1 lit. a bis i, l und m,
• § 16a Abs. 1 Z 2 lit. a, b, d, h und i,
• § 16a Abs. 1 Z 3 lit. m und n.
• § 16a Abs. 1 Z 6, soweit es den Antrag auf Erteilung der Bewilligung von Übungsfahrten (§ 122 KFG) und Ausbildungsfahrten (§ 19 FSG) betrifft.
Darüber hinaus ist die Fahrschule gemäß § 16a Abs 1 letzter Satz FSG verpflichtet, zum Zweck der Erteilung oder Ausdehnung der Lenkberechtigung oder zur Durchführung sonstiger behördlicher Verfahren eine Anfrage an das Zentrale Melderegister durchzuführen.
Schließlich sind wir ermächtigt, Einsicht zu nehmen in die in § 16a Abs 1 Z 1 lit a bis i, l, m und Z 2 lit a, b, c (Nachweis über die Verkehrszuverlässigkeit), d, e (Ergebnis der Untersuchung), f (Befristungen, Beschränkungen oder Auflagen), g (Amtsarzt) bis k und Z 3 lit. a bis e (Ausstellung des Führerscheines) und l bis n (vorläufiger Führerschein) genannten Daten. Eine solche Einsichtnahme findet ausschließlich zur Erfüllung der uns treffenden Verpflichtungen statt.
Ohne die Vornahme der genannten Datenverarbeitungen können wir die gesetzlich vorgegebenen Schritte im Verfahren zur Erteilung Ihrer Lenkberechtigung nicht durchführen.
Begleitpersonen: Bei einer Ausbildung mit „Begleitetem Fahren“ („L17“, „L“) verarbeitet die Fahrschule auch Daten von Begleitpersonen (wie Name, Geburtsdaten, Anschrift, E - Mailadresse, Handynummer), was ebenfalls per Gesetz (§ 16a und 19 FSG, § 122 KFG) festgelegt ist.
2) Der Ausbildungsvertrag enthält Daten von Ihnen, die verarbeitet werden
Um die Führerscheinausbildung starten bzw. absolvieren zu können, ist erforderlich, dass die Fahrschule und der Kunde (Fahrschüler) einen Geschäftsvertrag (Ausbildungsvertag oder Ausbildungsauftrag) abschließen.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten (wie Name, Geburtsdaten, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Reisepass- oder Personalausweisnummer, Führerscheinnummer, vorhandene und/oder beantragte Führerscheinklassen und weitere Daten bezogen auf Ihr Ausbildungspaket) werden zur Erfüllung des Ausbildungsvertrages bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen für die Erstellung eines Vertragsoffertes verarbeitet. Ohne diese Daten können wir unsere (vor)vertraglichen Verpflichtungen (als Verantwortlicher) Ihnen gegenüber nicht erfüllen.
3) Erfordernis von Einwilligungserklärungen
Sie stellen uns Ihre Daten zur Verfügung, um Ihnen alle vorgeschriebenen Dienstleistungen (Theorie, Fahrstunden etc.) samt zugehörigen administrativen Abwicklungen für Ihre Ausbildung anzubieten bzw. den Führerscheinerwerb zu gewährleisten. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilen Sie uns im Zuge Ihres schriftlichen Ausbildungsauftrages.
Im Rahmen Ihrer Ausbildung ist es auch notwendig, dass Sie ein ärztliches Gutachten zu Ihrer gesundheitlichen Eignung erstellen lassen. Wir können Ihnen als Serviceleistung anbieten, dass wir die diesbezüglich notwendigen Datenverarbeitungsschritte zur Erlangung Ihrer Lenkberechtigung für Sie erledigen.
Die Fahrschule kann Sie bei der Einhaltung von Terminen und Fristen durch entsprechende Erinnerungen per SMS oder Mail unterstützen und informiert als Spezialist der Führerschein-Aus- und Weiterbildung darüberhinausgehend über Themen der Ausbildung und der Verkehrssicherheit.
Diese Services und Hilfestellungen sind eine Kundeninitiative der Fahrschule für deren Inanspruchnahme Sie sich (als Kunde) freiwillig entscheiden und in dem Fall gesondert Ihre Einwilligung zur Durchführung dieser Services erteilen.
Aufklärung über Betroffenen-, Widerrufs- und Beschwerderechte
Da wir Ihre Daten datenschutzrechtlich konform verarbeiten, stehen Ihnen folgende Rechte als Betroffener/Betroffenem zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch. Das heißt:
• Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen sowie von Ihnen erteilte Einwilligungen widerrufen (Artikel 21 DSGVO). Ein Widerruf einer hierfür erteilten Einwilligung hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab dem Zeitpunkt des Widerrufs auf der Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung nicht mehr verarbeiten. Die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen bleibt hiervon unberührt.
• Sie können einen Antrag auf Auskunftserteilung zu den über Sie gespeicherten Daten stellen (Artikel 15 DSGVO). Ebenso haben Sie ein Berichtigungsrecht (Artikel 16) und ein Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO). Überdies haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO). Schließlich steht Ihnen auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, A1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, zu.
• Diese Rechte können ohne Angabe von Gründen postalisch oder per Email bei der Fahrschule, die ihre Daten erfasst hat, kostenlos geltend gemacht werden.
Kontaktdaten:
Fahrschule Christian Hotter e.U.
Marburger Strasse 134, 8435 Wagna
03452/89036
office@fahrschule-hotter.at
Fassung vom 01.10.2018