MEHRPHASENAUSBILDUNG
Nach Ausstellen des Führerscheins sind Führerschein-Neulinge jeden Alters dazu verpflichtet, innerhalb von 12 (Klasse B) bzw. 14 (Klasse A) Monaten Weiterbildungen zu absolvieren. Ziel dieser zweiten Ausbildungsphase ist es, das Risikobewusstsein zu schärfen und die Fertigkeiten jedes Fahranfängers zu schulen.
L17-AUSBILDUNG FAHRSICHERHEITSTRAINING (3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung) | B DUAL UND VOLLAUSBILDUNG 1. PERFEKTIONSFAHRT (2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung) |
A1-, A2- und A-AUSBILDUNG FAHRSICHERHEITSTRAINING (2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung) |