Leibnitz und Deutschlandsberg



Code 111-Ausbildung 

… Erweiterung zum bestehenden B Führerschein 


VORAUSSETZUNGEN
Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B durchgehend seit mindestens 5 Jahren.

ABLAUF DER AUSBILDUNG
THEORIE: entfällt

PRAXIS: 6 Fahrstunden

GÜLTIGKEITSBEREICH
Der Code 111 ist ein nationaler Code. Das heißt, er ist nur in Österreich gültig.


A1-Ausbildung 

… Motorräder bis 125 ccm, max. 11 kW (15PS)


VORAUSSETZUNGEN
Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre
Mindestalter bei Praxisprüfungs-Antritt: 16 Jahre

ABLAUF DER AUSBILDUNG
THEORIE: 20 Einheiten Grundwissen und 6 Einheiten Spezialwissen

PRAXIS: 14 Fahrstunden
 
PRÜFUNG: Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erreichen Deines 16. Lebensjahres darfst Du zur praktischen Prüfung antreten.

AUFSTIEG VON A1 AUF A2

Voraussetzungen: Frühestens zwei Jahre nach der Erteilung des A1-Scheins möglich

Ausbildung: 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung   


A2- bzw. A-Ausbildung 

… Motorräder bis 47 PS (A2) bzw. ohne Beschränkung (A)


VORAUSSETZUNGEN
Ausbildungsbeginn: 17 ½ bzw. 23 ½ Jahre
Mindestalter bei Praxisprüfungs-Antritt:  18 bzw. 24 Jahre
 
ABLAUF DER AUSBILDUNG
THEORIE: 20 Einheiten Grundwissen und 6 Einheiten Spezialwissen. Ist bereits ein Führerschein in Besitz, entfällt der Grundwissen-Kurs.
 
PRAXIS: 14 Fahrstunden. Ab dem 39. Lebensjahr müssen 16 Fahrstunden absolviert werden.
 
PRÜFUNG: Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erreichen Deines 18. bzw. 24. Lebensjahres darfst Du zur praktischen Prüfung antreten. 

AUFSTIEG VON A2 AUF A

Voraussetzungen: Frühestens zwei Jahre nach der Erteilung des A2-Scheins möglich

Ausbildung: 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung 
  



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